Neustadt in Sachsen, 27. Mai 2026
Am 26. Mai 2026 hatte der Regionale Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge zu zwei Veranstaltungen zum Teilregionalplan Windenergie in die Friedrich-Schiller-Oberschule eingeladen. Nach einer kurzen Einführung konnten sich die Besucherinnen und Besucher an vier Info-Ständen zu den Themen Planentwurf, Beteiligung am Planverfahren, Umweltbericht und Fragen zur Windenergie informieren. Leider hielt sich die Besucheranzahl in Grenzen.
Zur Veranstaltung des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge in der Friedrich-Schiller-Oberschule am 26. Mai 2026
Der Entwurf des Teilregionalplans Energieversorgung/Windenergienutzung mit seiner Begründung, dem Umweltbericht sowie weiteren zweckdienlichen Unterlagen wird bis einschließlich 6. Juli 2026 im Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen veröffentlicht. Der Plan liegt auch im Landratsamt zur Einsicht aus. Sie haben die Möglichkeit, zum Planentwurf, seiner Begründung und zugehörigem Umweltbericht bis zum 6. Juli 2026 Stellung zu nehmen. Stellungnahmen können elektronisch über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen übermittelt werden, per E-Mail an beteiliqung@rpv-oeoe.de oder postalisch an die Adresse Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal/Osterzgebirge, Verbandsgeschäftsstelle, Meißner Straße 151a, 01445 Radebeul, übersandt werden.
Vorranggebiete im Teilregionalplan
Um das Ausbauziel von 1,3 % der Fläche unseres Gemeindegebietes zu erreichen, sind zwei Vorranggebiete (VRG) ausgewiesen: VRG 83 - Rückersdorf umfasst das Gebiet am Wachberg bis hin zum Karrenberg mit 115 Hektar. Das VRG 82 - Ottendorf liegt östlich der Ortsteile Oberotten-, Niederotten- und Berthelsdorf mit 24,2 Hektar. Des Weiteren gibt es bei Cunnersdorf-Ost/Ehrenberg (VRG 95), Lohsdorf-Ost (VRG 81), Stolpen-Süd/Langenwolmsdorf (VRG 87, 88), Lauterbach/Bühlau (VRG 84) und Klein-Rennersdorf (VRG 86) Vorranggebiete, die sehr nah an unserer Stadt liegen, wie in der Karte an den gelb markierten Stellen sichtbar ist. 
Kartenausschnitt des Regionalen Planungsverbands Oberes Elbtal/Osterzgebirge
Wir appellieren noch einmal an alle Grundstückseigentümer sich im Vorfeld über einen Verkauf oder eine Verpachtung von Flächen genauestens zu informieren.
Hilfe und Informationen
Für alle Fragen zum Teilregionalplan, Hilfe bei der Stellungnahme und auch Beratung der Grundstückseigentümer können Sie jederzeit im Amt für Stadtentwicklung und Bauwesen unter der Tel.-Nr. 03596 569260 oder 266 gern anfragen.
Den Link zum Teilregionalplan einschließlich Stellungnahme finden Sie unter:
https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/rpv-oeoe/beteiligung/themen/1063765.